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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. TDI-Tuning.de erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die
Bedingungen als angenommen. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich
widersprochen, eines nochmaligen Widerspruchs nach Eingang bei uns bedarf es nicht.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von
uns schriftlich bestätigt sind. Bezieht sich ein Vertrag auf die Lieferung
von Software, werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen
sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen
des jeweiligen Herstellers zusätzlich mit vereinbart. Auf Anfrage des Käufers
teilt die Fa. TDI-Tuning.de diese zusätzlichen Einschränkungen und Bedingungen
mit. Erfolgt diese Anfrage vor oder bei Bestellung oder Auftragserteilung, so
ist der Käufer berechtigt, innerhalb von einer Frist von einer Woche ab Bekanntgabe
der zusätzlichen Einschränkungen bzw. Gewährleistungsbestimmungen
vom Vertrage zurückzutreten.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 An Kaufanträge und sonstige Bestellungen ist der Käufer zwei Wochen
gebunden. Sie erlöschen nur, wenn der Käufer sie widerruft. Führt
die Fa. TDI-Tuning.de innerhalb der Frist oder bis zum Eingang eines Widerrufs
die Bestellung aus, bedarf es keiner gesonderten Annahmeerklärung.
2.3 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
Werden nicht bestimmte Eigenschaften ausdrücklich vereinbart, so liefert
die Fa. TDI-Tuning.de Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Maß-
und Analysenangaben stellen Näherungswerte dar, die geringfügig über-
und unterschritten werden können. Werden Eigenschaften der unter einer bestimmten
Bezeichnung vertriebenen Ware verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so
ist die Fa. TDI-Tuning.de berechtigt, dass geänderte Produkt zu liefern.
3. Lieferung und Leistungszeit
3.1 Angekündigte Liefertermine gelten, wenn keine Fixgeschäfte vereinbart
worden sind, als bloß annähernd geschätzt. Wird ein vereinbarter
Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Käufer
schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen setzen und nach ihrem Verstreichen
vom Vertrag zurücktreten. Hat er keinen Liefertermin vereinbart, so bedarf
es vor der Nachfristsetzung zunächst einer angemessenen Lieferfrist.
3.2 Der Fa. TDI-Tuning.de steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Käufer
ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert berechnet
werden können. Fälle höherer Gewalt entheben die Fa. TDI-Tuning.de
von der Lieferpflicht. Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3.3 Dem Käufer stehen im Falle der Nichtbelieferung Ansprüche, insbesondere
auf Schadenersatz, nicht zu.
4. Versand und Gefahrübergang
Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers. Soweit in unseren Konditionen
vorgesehen, berechnen wir die Verpackung zum Selbstkostenpreis. Der Versand erfolgt
auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder
Anstalt übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers
verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn
über. Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer
Wahl überlassen. Transportversicherungen werden von uns nur auf ausdrückliche
Weisung und Kosten des Käufers vorgenommen. Transportschäden sind sofort
beim Empfang der Ware protokollarisch gegenüber dem Ablieferer festzustellen
und uns binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. Alle Rücksendungen des
Käufers erfolgen zunächst auf dessen Kosten. Hat die Fa. TDI-Tuning.de
den Grund der Rücksendung zu vertreten (Garantiefall, Gewährleistungsfall
etc.) werden die Versandkosten dem Käufer erstattet. Die Fa. TDI-Tuning.de
ist nicht verpflichtet, unfreie Sendungen entgegen zu nehmen.
5. Warenrücknahmen und Rücklieferungen
Bei Warenrücknahmen bzw. -sendungen haftet der Kunde für die einwandfreie
Verpackung der Ware. Die Ware darf nur in Originalverpackung an uns zurückgeschickt
werden. Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten
Ware. Die Rücksendung muss "frei Haus" erfolgen. Beschädigte
oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen
und werden nicht gutgeschrieben.
6. Preise, Preisänderungen
Den Lieferungen und Leistungen der Fa. TDI-Tuning.de liegen die in der jeweils
zuletzt ausgegebene Preisliste festgelegten Preise zugrunde. Führt die Fa.
TDI-Tuning.de die Bestellung ohne ihr eigenes Verschulden erst nach mehr als 30
Tagen aus, so ist sie berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise
zu berechnen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen seit Rechnungsdatum zu begleichen.
Die Fa. TDI-Tuning.de ist berechtigt, die Lieferung von einer Vorauskasse abhängig
zu machen oder die Ware gegen Nachnahme zu liefern. Macht die Fa. TDI-Tuning.de
hiervon Gebrauch, teilt sie dies dem Käufer innerhalb einer Frist von 14
Tagen seit Eingang der Bestellung mit. Erfolgt die Vorauszahlung nicht innerhalb
einer von der Fa. TDI-Tuning.de gesetzten Frist, gilt der Vertrag als nicht zustandegekommen.
Hierauf weist die Fa. TDI-Tuning.de bei Forderung der Vorauszahlung nochmals ausdrücklich
hin.
7.2 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche
Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist
sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige
Geldforderungen sind – sofern der Käufer Unternehmer ist - mit 8 %
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber einem Verbraucher gelten
die gesetzlichen Regeln.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten
Verbindlichkeiten aus den Geschäftsverbindungen mit uns getilgt hat, bei
Zahlung mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden
grundsätzlich auf die älteste Schuld verrechnet, auch bei anders lautenden
Bestimmung des Käufers.
8.2 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller
im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung
mit anderen Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil
an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis
der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Käufer Alleineigentümer
werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der
genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden
die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert,
so gilt nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren
Wertes der Vorbehaltsware.
8.3 Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung
untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware
tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber
in voller Höhe an uns ab.
8.4 Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt
er seine Zahlungen ein, oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner
Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt,
über die Ware zu verfügen.
8.5 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als
20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers nach unserer Wahl
einen Teil des Sicherungsrechtes freigeben.
8.6 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum
stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl
zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir
nehmen diese Abtretung an.
9. Gewährleistung, Schadensersatz
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Beim Verkauf gebrauchter
Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
9.2 Für Ersatz oder und Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr,
wie für den Lieferungsgegenstand. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der
Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen
des Vertrages zu verlangen.
9.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des
Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen
des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten entstanden sind.
9.4 Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen
in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatiblität
übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen
Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden.
9.5 Bei von uns gelieferter Software haften wir nicht für eine evtl. Verletzung
von Urheberrechten.
9.6 Die Gewährleistungspflicht besteht nicht bzw. sie erlischt, wenn der
Liefergegenstand von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel
ohne Zustimmung der Fa. TDI-Tuning.de beseitigt werden, wenn diese in Fahrzeuge
oder Teile eingesetzt werden, die im Rennsport oder entsprechenden Wettbewerben
eingesetzt werden, sowie für den Fall, dass der Einbau des Liefergegenstandes
außerhalb einer autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird. Werden gelieferte
Teile in ein Kraftfahrzeug eingebaut und ist hierfür eine Betriebserlaubnis
oder Abnahme erforderlich, so leistet die Fa. TDI-Tuning.de für die Erteilung
keine Gewähr.
9.7 Mit Ausnahme der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit
sind Schadensersatzansprüche auf Vorsatz und grobes Verschulden beschränkt.
Aufwendungen des Käufers im Zuge der Nachbesserung sind nicht zu ersetzen.
9.8 Die Ansprüche des Käufers aus einer Garantie oder bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels bleiben unberührt.
9.9 Ebenfalls unberührt bleiben Ansprüche des Käufers gemäß
§478 BGB (Rückgriff des Unternehmers gegen den Lieferanten).
10. Haftung für Folgeschäden bzw. Produkthaftung, Fahrzeuggewährleistung,
Fahrzeughaftpflicht
10.1 Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von Fa.
TDI-Tuning.de angebotenen Leistungen, Produkte , Tuningmaßnahmen sowie die
im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor, sowie
dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten
des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass
der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren
Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und dies, physikalisch bedingt, zu
einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere
können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch
das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges
auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken. Fa. TDI-Tuning.de
bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen Garantievertrages.
Für weitere Schäden am Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges
haftet Fa. TDI-Tuning.de nur insoweit, als sie durch von Fa. TDI-Tuning.de eingebaute,
fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß funktionierende Teile
verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips haftet Fa. TDI-Tuning.de
damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die durch
einen defekten Chip verursacht werden. Eine Haftung für Schäden, die
lediglich aufgrund der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen;
10.2 Fa. TDI-Tuning.de weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von
Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des
Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann.
10.3 Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen
werden. Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE
vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung
von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche
Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV
sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit
unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert
10.4 Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung
bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Der
Käufer ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes
Sorge zu tragen. Er stellt die Fa. TDI-Tuning.de insoweit von jeder Haftung frei.
10.5 Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung
bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend beschriebenen möglichen Konsequenzen
hinzuweisen.
11. Teilnichtigkeit, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand
11.1 Sollte einer der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so ist die Geltung
der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle
der ungültigen Bestimmung soll eine solche treten, die ihr wirtschaftlich
am nächsten kommt.
11.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der Fa. TDI-Tuning.de und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
11.3 Erfüllungsort, Zahlungsort und Gerichtsstand ist Köthen.
TDI-Tuning.de
Kastanienstr. 19
06366 Köthen
E-Mail: info@TDI-tuning.de
Stand: 02.01.2009
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